Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma AusServis Strassendienst (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber).

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von uns durchgeführten Pannenhilfe-, Abschlepp- und Bergungsleistungen. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die mündliche (telefonische) oder schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer kann die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen verweigern.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung. Dies umfasst in der Regel die Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt oder zu einem vom Auftraggeber gewünschten Ort. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen (z.B. Fahrzeugtyp, Art des Schadens, Standort) wahrheitsgemäß mitzuteilen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für unsere Leistungen richten sich nach unserer aktuellen Preisliste, die auf unserer Website einsehbar ist oder telefonisch erfragt werden kann. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung in bar oder per EC-/Kreditkarte fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 5 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Leben, Körper oder Gesundheit. Für Schäden, die bereits vor der Auftragsannahme am Fahrzeug vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf besondere Risiken (z.B. Vorschäden, Tieferlegung, besondere Lackierungen) hinzuweisen. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug für den Auftragnehmer frei zugänglich ist. Er hat alle notwendigen Fahrzeugpapiere und Schlüssel bereitzuhalten. Entstehen durch falsche Angaben des Auftraggebers zusätzliche Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person muss bei der Übergabe des Fahrzeugs anwesend sein.

§ 7 Stornierung

Storniert der Auftraggeber den Auftrag, nachdem der Auftragnehmer bereits auf dem Weg zum Einsatzort ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Pauschale für die Anfahrt zu berechnen.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Pölten.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.